JA zum E-ID-Gesetz
Abstimmungsfrage: Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?
Argumente Bundesrat und Parlament
Mit der staatlichen E-ID ist es möglich, im Internet seine Identität nachzuweisen. Gleichzeitig gewährt die E-ID den bestmöglichen Schutz der Privatsphäre. Wer eine E-ID nutzt, kann Geschäfte mit Behörden und Unternehmen im Internet sicher, benutzerfreundlich, effizient und in vielen Fällen einfacher abwickeln. Davon profitiert die ganze Bevölkerung. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage aus folgenden Gründen:
Die Schweiz braucht eine E-ID
Für gewisse Angebote müssen die Nutzerinnen und Nutzer im Internet ihre Identität nachweisen. Zurzeit führen Behörden und Unternehmen die Kontrolle auf unterschiedliche Arten durch, zum Beispiel indem sie beim Abschluss eines Abos für ein Mobiltelefon oder bei der Eröffnung eines Bankkontos eine Fotokopie der Identitätskarte verlangen. Das ist umständlich und unsicher. Viele Staaten bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern bereits eine E-ID an und können ihnen so viele Dienstleistungen unkomplizierter zur Verfügung stellen. Damit die Schweiz den digitalen Wandel auch international mitgestalten kann, braucht es eine E-ID.
Die E-ID schafft Transparenz
Dank der E-ID wissen die Nutzerinnen und Nutzer genau, wem sie welche Daten bekanntgeben. Der Bund liefert die entsprechenden Informationen. Er entwickelt die E-ID, gibt sie heraus und betreibt die erforderliche Infrastruktur.
Die E-ID schützt die Privatsphäre
Die E-ID garantiert den grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre. Wer die E-ID braucht, entscheidet bei jeder Nutzung selbst, wozu die E-ID eingesetzt wird und wem welche Daten übermittelt werden. Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für das jeweilige Geschäft nötig sind. So darf beispielsweise ein Unternehmen, das Produkte mit Altersbegrenzung verkauft, nicht nach dem Geschlecht fragen. Der Altersnachweis kann zudem erbracht werden, ohne dass das genaue Geburtsdatum übermittelt wird. Die Nutzerinnen und Nutzer der E-ID geben also weniger preis, als wenn sie die Identitätskarte vorweisen.
Die E-ID stärkt den Wirtschaftsstandort
Dank der E-ID können Privatpersonen, Unternehmen und Behörden durchgehend elektronisch arbeiten. Das erspart Kosten, die bei analogen Prozessen anfallen. Die E-ID fördert die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
Die E-ID stärkt die digitale Souveränität
Mit der wachsenden Bedeutung des Internets nimmt auch das Bedürfnis nach einem sicheren elektronischen Identitätsnachweis zu. Wird das E-ID-Gesetz abgelehnt, könnten sich private elektronische Nachweise durchsetzen, zum Beispiel solche von grossen internationalen Technologiekonzernen. Der Bund könnte bei solchen Angeboten keine Verantwortung für den Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit übernehmen. Das würde die digitale Souveränität der Schweiz einschränken.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, das E-ID-Gesetz anzunehmen.
Ja
