Ja zur Gebietsänderung der Oberstufenschulen in Greifensee/Uster
Gebietsänderung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee (OSNG) und der Sekundarschulgemeinde Uster (SSU): Zustimmung zur Gebietsänderung mit den damit verbundenen Folgen, wie sie sich aus dem Gebietsänderungsvertrag, dem Anstaltsvertrag und dem Anschlussvertrag ergeben
Die Gebiete der Sekundarschulgemeinde Uster und der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee stimmen nicht mit den Gebieten der politischen Gemeinden Uster und Greifensee überein. Das Gemeindegesetz des Kantons Zürich verlangt aber, dass die Gebiete von Schulgemeinden mit den politischen Gemeinden deckungsgleich sind (§ 178).
Die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee (OSNG) umfasst neben der Gemeinde Greifensee auch die Ustermer Aussenwachten Nänikon und Werrikon. Sie kann nicht in der bisherigen Form weiterbestehen.
Kernpunkt der Vorlage ist die Gebietsänderung. Das Gebiet der Sekundarschulgemeinde Uster (SSU) wird um die Aussenwachten Nänikon und Werrikon erweitert. Die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee (OSNG) wird auf das Gebiet der Gemeinde Greifensee reduziert. Sie wird zur Sekundarschulgemeinde Greifensee (SSG). Beide Schulgemeinden entsprechen dann dem Gebiet der politischen Gemeinden. Damit ist das Gesetz eingehalten.
Die Lösung für das Schulhaus Wüeri in Nänikon ist eine sogenannte Anstalt, die von beiden Schulgemeinden gemeinsam gehalten wird. Der Schulbetrieb wird von der zukünftigen Sekundarschulgemeinde Greifensee (SSG) geführt.
Für die Sekundarschülerinnen und -schüler sowie die Lehrerschaft wird es keine erkennbaren Änderungen geben. Die Sekundarschülerinnen und -schüler aus Nänikon und Werrikon werden weiterhin das Schulhaus Wüeri besuchen. Die SSU bezahlt für sie ein Schulgeld an die zukünftige SSG. Dafür wurde ein Anschlussvertrag ausgearbeitet.
Die Verträge zur Umsetzung der Gebietsänderung treten nur in Kraft, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der OSNG und der SSU der Vorlage in einer gleichlautenden Abstimmung zustimmen. Bei Zustimmung kann die Lösung auf den 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Lehnt eine der beiden Gemeinden die Vorlage ab, ist die einvernehmliche Gebietsänderung gescheitert. Es ist dann zu erwarten, dass der Bezirksrat Uster das übergeordnete kantonale Recht durchsetzt und die Gebietsänderung mit einer eigenen Umsetzung anordnet.
Die Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee und der Gemeinderat empfehlen die Annahme.