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Ja zur Stellvertreterregelung im Kantonsrat

Ist ein Mitglied des Kantonsrats verhindert, bleibt sein Sitz heute leer – und damit fehlt auch seine Stimmer im Parlament. Mit einer Verfassungs- und Gesetzesänderung soll bei längeren Abwesenheiten aufgrund von Mutterschaft, Krankheit oder Unfall künftig eine Stellvertretung möglich sein. Die Mitte unterstützt diese Vorlage klar. Die neue Regelung stärkt die demokratische Vertretung und stellt sicher, dass die Sitze im Parlament jederzeit besetzt sind. Damit bleibt gewährleistet, dass die Stimmberechtigten bei längeren Abwesenheiten ihrer gewählten Vertreterinnen und Vertreter angemessen repräsentiert werden.